Vereine brauchen guten Versicherungsschutz   

Vereine brauchen guten Versicherungsschutz          

Vereine sollten ihre Risiken absichern, denn schon ein einziger teurer Schaden kann sonst das finanzielle Aus bedeuten – das muss jeder Vereinschef wissen. Doch wo lauern die Versicherungslücken und mit welchen Policen lassen sie sich zuverlässig schließen?

Unverzichtbar für jeden Verein ist eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung, denn sie springt ein, wenn Mitglieder beim Ausüben von Vereinsaktivitäten Schäden verursachen. Fordert jemand Schadenersatz vom Verein, klärt der Haftpflichtversicherer zunächst, ob der Anspruch begründet ist. Unberechtigte Forderungen wehrt er gerichtlich und außergerichtlich ab, berechtigte Ansprüche reguliert er bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Vereine, die Feste, Umzüge oder Märkte organisieren, brauchen ergänzend eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung, denn gerade bei öffentlichen Events kommt es überdurchschnittlich häufig zu Schäden. Empfehlenswert ist außerdem eine Unfallversicherung für die Mitglieder, am besten zum kostengünstigen Gruppentarif. Unfallversicherungsschutz besteht dann bei Übungsstunden, Vereinsversammlungen, Ausflügen und Ferienfreizeiten oder auch, wenn der Verein an Festumzügen teilnimmt. Je nach Risikolage benötigen Vereine aber noch weitere Policen. Größere Vereine sollten nicht auf eine Rechtsschutzversicherung verzichten. Der Rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Prozesskosten, wenn der Verein als Kläger oder Beklagter an Rechtsstreitigkeiten beteiligt ist. Falls Vereinsmitglieder gemeinsam auf Auslandsreise gehen, ist eine private Reisekrankenversicherung dringend zu empfehlen, die im Ernstfall weltweit für Krankenhausaufenthalte aufkommt und teure Rücktransporte in die Heimat zahlt.

Vereine verwalten oft ein beachtliches Budget. Auch Ihr Verein geht mit größeren Geldsummen um? Schließen sie am besten eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ab, die finanziell einspringt, wenn Vorstandsmitglieder ihre Sorgfaltspflicht verletzen und den Verein finanziell schädigen – wenn beispielsweise der Schatzmeister Gewährleistungsansprüche gegen einen Handwerker verjähren lässt und Ihr Verein die Mängelbeseitigung am neuen Vereinsheim ohne Versicherungsschutz sonst aus eigener Tasche zahlen müsste.

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